Mit reichlich Verzögerung erblickt das Solarpaket 1 der Ampelkoalition das Licht der Welt.
Am 26. April 2024 konnte der erste von zwei geplanten Bausteinen zur Beschleunigung des Ausbaus von Solarstromerzeugung in Deutschland in der laufenden Legislatur den Bundestag passieren.
Wir fassen die wichtigsten Erleichterungen in einem kurzen Dossier zusammen:
PV auf Gewerbedächern:
höhere Einspeisevergütung für Anlagen ab 40kWp aufgrund gestiegener Bau- und Kapitalkosten
PV-Anlagen bis 200kWp mit hohem Eigenverbrauch können aus wirtschaftlichen Gründen nun auf die verpflichtende Direktvermarktung nach EEG ab 100kWp verzichten und sparen sich Direktvermarktungskosten
Grenzwert zur Verpflichtung des Anlagenzertifikates steigt von135kWp auf 500kWp, respektive eine Einspeiseleistung von 270kW. Unterhalb dieser Grenzwerte genügt ein vereinfachter Nachweis über Einheitenzertifikate
Nachschärfung zur Abgrenzung der sog. Anlagenzusammenfassung; verhindert technische wie bürokratische Fallen bei benachbarten Gebäuden mit separaten Netzanschlüssen
Das Mieterstrommodell wird für gewerbliche Immobilien geöffnet, bislang gab es diese Möglichkeit ausschließlich im Wohnungsbau
PV auf Wohnhäusern:
Die Weitergabe von Solarstrom vom eigenen Dach bei Mehrfamilienhäusern wird durch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung weitestgehend von den energiewirtschaftlich sonst üblichen Lieferantenpflichten entbunden 🡪 im Gebäude verteilter Mieterstrom wird durch die Entbindung zwar nicht mehr gefördert, jedoch bleibt die Vergütung bei Netzeinspeisung und Anlagen auf Nebengebäuden wie Garagen sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung des Stroms können zukünftig zusätzlich einfließen
Balkon-/Mini-PV-Anlagen: Einzig eine Anmeldung im Marktstammdatenregister bleibt verpflichtend, es entfällt die zusätzliche Anmeldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber; übergangsweise werden alte, z.T. rückwärtsdrehende Stromzähler geduldet; die 800W-Grenze sowie der Anschluss über die Schuko-Steckdose werden nach langem (Ab-)Warten nun in die entsprechende VDE übernommen
Weitere Vereinfachungen/ Entbürokratisierung:
Unabhängig vom Vorliegen eines Schadens können Dachanlagen einfacher durch neue und effizientere Module repowert werden
Entscheiden sich Anlagenbetreiber von Anlagen bis 25kWp für die Direktvermarktung können technische Vorgaben aus dem EEG entfallen und somit zusätzlich anfallende Kosten minimieren.
Der simplifizierte Weiterbetrieb ausgeförderter Photovoltaikanlagen (Post-EEG-Anlagen) wird um 5 Jahre verlängert
Hinterlegte Sicherheiten bei der Teilnahme an Ausschreibungen werden den erfolgreichen Bietern spätestens drei Monate nach der Inbetriebnahme der PV-Anlagen zurückerstattet
Freiflächen-Photovoltaik:
Projekte mit bis zu 50MWp werden für Ausschreibungen zugelassen (zuvor max. 20MWp)
Bundeseinheitliche, naturschussfachliche Mindestkriterien für alle Freiflächenanlagen aus der Ausschreibung sollen für mehr Transparenz sorgen, Entwickler müssen 3 von 5 Kriterien erfüllen und dürfen projektspezifisch die geeignetsten Kriterien auswählen
Neues Untersegment mit eigenem Förderhöchstwert soll den Weg für besondere PV-Installationen wie AgriPV/FloatingPV/Parkplatzanlagen frei machen
Netzanschluss:
Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der über 850 Netzbetreiber in Deutschland werden bundeseinheitlich vereinheitlicht. Sondervorgaben sollen nur och in bestimmten Fällen zulässig bleiben
Ein Wegenutzungsrecht auf öffentlichen Grundstücken wird fortan eingeräumt, um Leitungen zu legen sowie das Überfahren dieser Flächen zum Zweck der Errichtung und des Rückbaus zu sichern
Vereinfachungen des Netzanschlusses von PV-Anlagen bis 30kWp und bis 100kWp und Gleichstellung der bevorzugten Anschlussansprüche an Energiespeicheranlagen
Resümierend beinhaltet das verabschiedete erste Gesetzespaket vielfache entbürokratisierende Maßnahmen, welche den Ausbau der Photovoltaik begünstigen können. Die Spannweite der Neuregelungen reicht von den kleinsten PV-Anlagen an Balkonen oder auf Garagen über Wohn- und Gewerbeimmobilien bis hin in die Freiflächenkulissen und die allesamt betroffenen Netzanschlussbegehren.
Die vermehrte Installation von vielfältigen Photovoltaikanlagen ist intendiertes Ziel des Maßnahmenpaketes. Wir bei der EGU werten die Signale aus Berlin als sehr zuversichtlich und begleiten gerne Projekte aus allen Bereichen mit unserer Expertise und unseren starken Partnern.
Gerne stehen wir mit Rat und Tat zu den gesetzlichen Neuregelungen zur Seite und berichten stets zeitnah, wenn weitere Gesetze und Verordnungen den Auf- und Ausbau der erneuerbaren Energien ihre Wege in das Bundesgesetzblatt machen!