Liefervorgaben
für das Zentrallager
EGU Elektro Großhandels Union
Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG
Heßlingsweg 44
44309 Dortmund
Version 1.1
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemein
Die Liefervorgaben im Zentrallager dienen der reibungslosen und schnellen Abwicklung von Wareneingangs- und Lagerungsprozessen.
2 Warenannahme
Die Warenannahme ist ausschließlich an Arbeitstagen in den Zeiten von Montag bis Freitag 06:00 bis 12:00 Uhr möglich. Die EGU wird die Lieferanten über Brückentage oder sonstige Tage, an denen kein Wareneingang erfolgt separat informieren. Grundsätzlich werden Lieferungen nach 12:00 Uhr nicht angenommen.
Ist der Wareneingang an Arbeitstagen geschlossen, werden die Lieferanten separat informiert.
Lieferungen über 5 Paletten müssen angemeldet (avisiert) und durch die Leitung im Wareneingang genehmigt werden.
3 Avisierungen
Lieferungen über 5 Paletten müssen angemeldet und durch die EGU genehmigt werden.
Die Genehmigung muss schriftlich per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anlieferung erfolgt dann zum vereinbarten Termin und in einem bestimmten Zeitfenster.
Anlieferungen werden nur exakt zu dem von der EGU bestätigten Termin angenommen.
Nicht avisierte Sendungen werden nur angenommen, wenn noch ungeplante Entladekapazitäten verfügbar sind. Ansonsten sind längere Wartezeiten oder Entladungen am nächsten Arbeitstag nicht auszuschließen.
Kontakt Wareneingang:
E-Mail: wareneingang@e-g-u.de
Telefon: 0231 22909-8330
4 Mehrweg und Einwegverpackungen
4.1 Europaletten
Die EGU akzeptiert ausschließlich unbeschädigte Europaletten (Abmessungen: 120 cm x 80 cm) mit EPAL- oder DB-Zertifizierung. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der Lagerlogistikleitung zulässig.
Beschädigte Paletten werden von der EGU abgelehnt und nicht getauscht.
4.2 Gitterboxen
Die EGU akzeptiert tauschbare Gitterboxen, die nach EPAL-Norm genormt sind. Die Abmessungen betragen in der Breite 800 mm, in der Länge 1200 mm und in der Höhe 970 mm.
Beschädigte Gitterboxen werden von der EGU abgelehnt und nicht getauscht.
4.3 Kabeltrommeln
Die EGU akzeptiert tauschbare KTG Trommeln.
Die EGU akzeptiert Einwegspulen und Trommeln aus Holz und Kunststoff.
Beschädigte KTG-Trommeln werden von der EGU abgelehnt und nicht getauscht.
4.4 Mehrwegverpackungen
Alle nicht o.g. Mehrwegverpackungen werden von der EGU nicht akzeptiert. Eine Aufbewahrung und Tausch von diesen kann nicht gewährleistet werden.
Die EGU akzeptiert keine Rechnungen in denen Mehrweg- oder Einwegverpackungen in Rechnung gestellt werden.
4.5 Leergutabholungen
Alle Abholungen von Mehrwegverpackungen sind mit dem Wareneingang der EGU abzustimmen. Bitte senden Sie Ihre Abholungsanfrage an: wareneingang@e-g-u.de
4.6 Einwegverpackungen
Zum Schutze der Umwelt erwartet die EGU von seinen Lieferanten, dass Verpackungen ausschließlich aus recycelten oder nachhaltigen Materialien bestehen. Die Verwendung von Stoffen, die dieses nicht erfüllen ist auf ein Minimum zu reduzieren.
4.7 Zulässige Maße und Gewichte von Liefergebinden
Paletten müssen mit Transportfolie gesichert werden oder ggf. mit Kunststoffbändern, so dass die Ware sicher mit der Palette verbunden ist und beim Transport oder Entladen nicht verrutschen kann.
Überstehende Ware muss gegen Beschädigung geschützt werden.
Die maximal zulässige Palettenhöhe inklusive der Palette beträgt 220 cm.
Artikel größerer Abmessungen dürfen nur nach vorheriger Genehmigung geliefert werden.
Artikel größerer Abmessungen müssen so wetterfest verpackt sein, dass eine Außenlagerung im Anlieferungszustand möglich ist.
Zulässige Packmaße über alles inklusive Palette/Gitterboxen
Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) | Max. Gewicht (kg) | |
---|---|---|---|---|
Paletten/Gitterbox | 1200 | 800 | 2200 | 2000 |
Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) | Max. Gewicht (kg) | |
---|---|---|---|---|
Langgut | 4500 | 800 | 1000 | 1200 |
Länge (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) | Max. Gewicht (kg) | |
---|---|---|---|---|
Rohre und Maste | 6000 | 800 | 1000 | 1200 |
Durchmesser (mm) | Breite (mm) | Höhe (mm) | Max. Gewicht (kg) | |
---|---|---|---|---|
Kabeltrommeln | 1400 | 1020 | 2000 | 3000 |
5 Generelle Artikelanforderungen
5.1 Produktanforderungen
Sämtliche Komponenten eines Artikelsets müssen als eine Verpackungseinheit geliefert werden oder so miteinander verbunden sein, dass es ersichtlich ist, dass es sich um einen Artikel handelt. Besteht der Artikel aus mehreren Teilen, die nicht in einer Verpackungseinheit geliefert werden können, dann sind die Teile miteinander zu verbinden, z.B. durch Umreifen mit Klebeband/Wickelband.
Jedes Produkt muss mit den rechtlichen Anforderungen über Produktkennzeichnung und Verpackung übereinstimmen. Die Einhaltung obliegt dem Lieferanten. Sollte ein Lieferant die Vorschriften nicht einhalten, wird die EGU nach eigenem Ermessen das Produkt retournieren, vernichten oder um verpacken. Die dabei entstandenen Kosten werden dem Lieferanten in Rechnung gestellt.
5.2 Mindesthaltbarkeitsdatum
Artikel mit Mindesthaltbarkeitsdatum sind auf dem Lieferschein mit dem Datum einzutragen. Alle gelieferten Artikel müssen ein MHD größer 2 Jahre haben. Artikeln mit MHD kleiner 2 Jahre dürfen nur nach vorheriger Genehmigung geliefert werden.
5.3 Bruchgefährdete Artikel
Bruchgefährdete Artikel wie Glas müssen besonders gekennzeichnet werden. Z.B. mit dem Aufkleber „Vorsicht Glas“
5.4 Gefahrstoffe
Alle an die EGU gelieferten Waren müssen den Verordnungen: REACH (Registration, Evaluation, Authorisation & Restriction of Chemicals) (EC) 1907/2006 und CLP (Classification, Labelling and Packaging) (EG) 1272/2008 übereinstimmen.
6 Typenänderungen auf Lieferantenseite
Der Lieferant darf generell nur die bestellte Ware liefern. Ersatztypen müssen durch eine entsprechende Bestellung bzw. Bestellabänderung beauftragt werden, damit dies für den Wareneingang eindeutig ist.
Es dürfen ausschließlich die Mengen geliefert werden, die von der EGU bestellt wurden. Überlieferungen werden nicht akzeptiert.
7 Produktkennzeichnung
Artikel müssen eine eindeutige lesbare Produktbezeichnung und Artikelnummer aufweisen. Mehrteilige Artikel müssen als Verpackungseinheit gekennzeichnet sein.
8 Kennzeichnung und Angaben
8.1 Kennzeichnung von Versandeinheit
Sendungsetiketten müssen auf den Versandeinheiten, z.B. Pakete oder Paletten, aufgebracht werden.
Das Etikett muss folgende Informationen aufweisen: Empfänger, Absender, EGU Bestellnummer als Barcode.
Die EGU unterstützt die folgenden Barcode-Standards: Code 39 und Code 128.
Die Beschaffenheit der Barcodes müssen Minimum eine Höhe von 1 cm, eine Auflösung von 5 mm (0.005 in) aufweisen.
8.2 Angaben auf Lieferscheinen
Alle Lieferungen müssen einen Lieferschein enthalten.
Lieferscheine müssen als solche sofort erkennbar sein und an einer Stirnseite der Palette oder außen an einem Paket angebracht sein. Sie dürfen nicht im Inneren eines Kartons gelegt werden.
Zwingend im Lieferscheine enthalten sein muss:
– Empfänger
– Absender
– Anzahl der gelieferten Stück, Kartons und Paletten
– ISBN/EAN/UPC
– Titel/Artikelbeschreibung
Der Lieferschein darf keine preissensiblen Daten enthalten. Rechnungen, die mit der Ware versendet werden, können nicht akzeptiert werden.
9 Gültigkeit der EGU Liefervorgaben
Die Liefervorgaben gelten für alle Bestellungen, die von der EGU und ihrer Partnerhäuser im Namen der EGU ausgeführt werden.
Die Liefervorgaben gelten für alle Lieferanten, wenn sie nicht explizit durch die EGU Lagerlogistikleitung eingeschränkt werden.