Parkplatz aus der Vogelperspektive Industriedach mit PV-Modulen

Die Nutzung erneuerbarer Energie spielt maßgeblich in der Energieform der Elektrizität eine Rolle. Der Ausbau der regenerativen Stromerzeugung, wie insbesondere der Solarenergie ist eine zwingende Voraussetzung, um die ambitionierten Klimaschutzziele einhalten zu können.

Während der Bund noch an der Verankerung einer Solarpflicht im Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) debattiert, sind viele Bundesländer bereits deutlich weiter fortgeschritten.

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel besteht nach einer Novelle der Landesbauordnung eine Solarpflicht für Parkplätze mit mindestens 35 Stellplätzen, welche in Verbindung mit neuen Nichtwohngebäuden entstehen. Die Bauordnung beinhaltet außerdem eine Solarpflicht für alle neu errichteten Nichtwohngebäude ab 01.01.2024 sowie für Wohngebäude ab 01.01.2025. Zudem soll ab Januar 2026 eine Solarausbaupflicht im Zusammenhang mit umfassenden Dachsanierungen gelten. Gebäude des Landes und der Kommunen unterliegen aufgrund des vorbildlichen Charakters der Solarpflicht bereits bei Dachsanierungen ab Juli 2024. Ausnahmeregelungen im Hinblick auf die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit werden legislativ geregelt. SERVICELINK zu weiteren, bundeslandspezifischen Vorgaben

Ein weiterer Baustein zum Beitrag der angestrebten Energiewende betrifft den Verkehrssektor. Bundeseinheitliche Verpflichtungen zum Ausbau von Ladeinfrastruktur werden geregelt im GEIG (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz).

Übersichtstabelle Photovoltaik Richtlinien für Industrie Gebäude
Tabelle zum Vergrößern bitte anklicken

Speziell Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeiterparklätzen sollten sich jetzt informieren, wie sie einen geeigneten Grundstein ihres Elektromobilitätskonzeptes legen, da sie zum Anfang des Jahres 2025 mindestens einen Ladepunkt nachweisen müssen. Gerne berät die EGU nach den Bedürfnissen vor Ort über Ladetechnik, Lastmanagement sowie Abrechnungssysteme. Förderprogramme wie von PROGRES.NRW zum Ausbau von Ladeinfrastruktur bieten finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Ladevorrichtungen bei Arbeitgebern und in der Öffentlichkeit.