Von den Bundesvorgaben zur Solarpflicht haben wir zuletzt im Januar berichtet. Das Land NRW hat nun mit der Solaranlagenverordnung (SAN-VO NRW) dieses Lastenheft umgesetzt und antwortet auch auf bisher unbeantwortete Fragen zur Mindestgröße und Ausnahmen.
Zusammenfassung:
- Solarausbauverpflichtung für alle Dachflächen von Landesliegenschaften möglichst bis 31.12.2025
- Solarausbauverpflichtung für alle Dachflächen von Nichtwohngebäuden (Neubauten) ab 01.01.2024
- Solarausbauverpflichtung für alle Dachflächen von kommunalen Gebäuden des Landes NRW ab 01.07.2024
- Solarausbauverpflichtung für alle Dachflächen von Wohngebäuden (Neubauten) ab 01.01.2025
- Solarausbauverpflichtung bei allen Dachsanierungen (vollständige Erneuerung der Dachhaut) von bestehenden Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden
- weiterhin gilt seit 01.01.2022 eine Überdachungspflicht inkl. PV auf neu errichteten, gewerblich genutzten Parkflächen ab 35 Stellplätzen (Carportlösungen können wir ebenfalls über unsere Partner anbieten sowie schlüsselfertigen Aufbau vermitteln)
Für Dachflächen < 50m² gilt eine Bagatellklausel, welche von der Pflicht entbindet.
Mindestgrößen der PV-Anlagen:
Die Verordnung enthält eine konkrete Definition für Neubauten von 30% der Bruttodachfläche (“gesamte Dachfläche, die ein Gebäude überdeckt, einschließlich des Dachüberstands ohne Dachrinne”). Bei Sanierungen (Punkt 5 s.o.) werden verschattete Flächen berücksichtigt und sich auf 30% der Netto-Dachfläche festgelegt. Alternativ gelten installierte Leistungsvorgaben von:
- 3 kWp bei Wohngebäuden mit max. 2 Wohneinheiten
- 4 kWp bei Wohngebäuden mit 3 bis max. 5 Wohneinheiten
- 8 kWp bei Wohngebäuden mit mind. 6 Wohneinheiten sowie bei Nichtwohngebäuden
Begründete Ausnahmen bleiben vorbehalten.
Interessanter Fakt:
Andere Bundesländer liegen bei bis zu 60% Dachflächenbelegung und sind somit erheblich strikter.
Unsere Ansprechpartner in den EGU Niederlassungen gehen Ihnen selbstverständlich gerne bei der Planung und Auslegung ihres Bau- oder Renovierungsvorhabens zur Hand. Sprechen Sie uns an!
Quelle:
https://oekozentrum.nrw/aktuelles/detail/news/uebersicht-zur-solarpflicht-fuer-gebaeude/ (Stand 12.08.2024)